Förderungen in der Digitalisierung für ambulante Pflegedienste

Jetzt bis zu 19.500€ für die Förderung von Digitalisierungsprojekten im Bereich ambulanter Pflegedienste sichern

Sparen Sie bei Ihren Investionen in zukunftsfähige Digitalisierungsmaßnahmen und profitieren Sie dabei von umfassender staatlicher Förderung von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 12.000 € durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Noch bis 2021 werden aus den Mitteln der Pflegeversicherung Digitalisierungsprojekte bezuschusst – Weiterbildungen zur besseren Gestaltung familienfreundlicher Dienst-, Schicht- und Tourenpläne sogar bis 50 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 7.500 €  bis zum 2024 gefördert.

Wir helfen Ihnen dabei, die Inanspruchnahme in Ihrer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich einzuführen:

Einmalige Förderungen

Es werden einmalige Förderungen zu Digitalisierungsprojekten vergeben. Wenn Sie ein ambulanter Pflegedienst sind, der digitale Technologien einsetzten möchte, werden Sie finanziell hierbei unterstützt.

Über die einmalige Förderung

Umfassende Förderung von Digitalisierungsprojekten

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2019 unter anderem der § 8 Abs. 8 neu in das SGB XI eingefügt. Diese Regelung sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 12.000 € für digitale Anwendungen erhalten können.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Jede ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtung kann den einmaligen Zuschuss aus dem Förderprogramm beantragen. Die Förderung bezieht sich nicht auf den jeweiligen Rechtsträger. So können Pflegeunternehmen mit mehreren Einrichtungen (z.B. mehreren Pflegeheimen und/oder Pflegediensten und/oder teilstationären Pflegeeinrichtungen) für jede Einrichtung einen Zuschuss beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich.

Um die 40 Prozent-Grenze voll auszuschöpfen, müssen daher zum Erhalt des maximalen Förderbetrages Investitionen in Höhe von insgesamt mindestens 30.000 Euro getätigt werden. Es bleibt dann bei einem Eigenanteil von 18.000 Euro, der von der Pflegeeinrichtung zu tragen ist. 

 

Dieser restliche Anteil von 60 Prozent kann grundsätzlich – soweit eine Finanzierungszuständigkeit der Pflegeversicherung gegeben ist – als Betriebs- bzw. Sachkosten in der Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarung und ansonsten im Rahmen der Investitionskostenverhandlungen geltend gemacht werden. Dabei ist allerdings aufgrund des Prospektivitätsgrundsatzes in den §§ 85 Abs. 3 Satz 1 und § 89 Abs. 3 Satz 4 SGB XI darauf zu achten, dass einmalige Anschaffungskosten nur für die Zukunft geltend gemacht werden können, eine rückwirkende Finanzierung ist nicht möglich.

 

Gefördert werden können Maßnahmen zur digitalen Anwendung in Bezug auf:

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • Internes Qualitätsmanagement

  • Erhebung der Qualitätsindikatoren

  • Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Partnern

  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

  • Arbeitszeitmodelle / Dienst- und Tourenplanung 

Warum Sie die Förderung unbedingt annehmen sollten

Was bringt das ganze eigentlich und wie sollte man es angehen?

Wer stehen bleibt, läuft eigentlich rückwärts.

Ambulante Pflege, ob als privater oder kirchlicher Träger, ist heute bereits mit enormen Aufwänden verbunden. Immer mehr Pflegedienste beklagen sich über die komplexen Anforderungen der Kassen, Patienten und des operativen Geschäfts. Dabei sind sich die meisten Pflegedienst einig dabei, was sie eigentlich wollen:

 Die Patienten ideal pflegen, ein gutes Arbeitsklima für ihre Angestellten schaffen und dabei Geld verdienen.

Das ist nicht zu viel verlangt und trotzdem nicht einfach.

Der Alltag eines Pflegedienstes (egal ob Altenpflege, Krankenpflege oder Hebammen) verlangt viele Fähigkeiten. Zum Beispiel die Planung von Schichten oder Touren auf eine Weise, dass Angestellte und Patienten glücklich sind. Selbst wenn z.B. Pflegedienstleiter oder Geschäftsführer in der Lage sind, dies zu tun, ist es nach wie vor mit großen zeitlichen Aufwänden verbunden. 

Um eine gute Pflege zu gewährleisten, die im Sinne der Unternehmer, Pfleger, Patienten und der gesamten Gesellschaft handeln kann, ist es daher ratsam die unternehmerischen Funktionen, die nicht mit der Pflege direkt zusammenhängen durch digitale Mittel zu optimieren. 

Wie aus vielen anderen Branchen bekannt ist, kann gute Software nachhaltig zu Effizienzsteigerungen, zufriedeneren Kunden, zufriedeneren Mitarbeitern und höherer Wirtschaftlichkeit führen. Unternehmen, die diese Entwicklung verstanden haben, sind im Schnitt erfolgreicher und haben langfristig die Chance Ihre Stellung im Markt auszubauen.

Deutschland liegt im internationalen Vergleich in Sachen Digitalisierung auf vielen Ebenen zurück. Daher müssen jetzt sowohl Politik, als auch Unternehmen aktiv werden und die Möglichkeiten, die die moderne Technologie bieten, nutzen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie die Chancen der Digitalisierung nachhaltig für Ihre Unternehmen einsetzen können, können Sie uns gerne für ein kostenfreies Beratungsgespräch kontaktieren.

Zusammengefasst

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Über den Zuschuss

Höhe der Förderung: 40% (bis zu 12.000 Euro)

Frequenz: Einmaliger Zuschuss

Anspruchsberechtigte: ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Kurzzeit- und Tagespflegestätten

Zeitraum: bereits getätigte Maßnahmen ab 01.01.2019 oder geplante Maßnahmen bis 31.12.2024

Wo stellt man den Antrag: Zuständige Pflegekasse

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Effizienzsteigernde Maßnahme oder Maßnahmen zur Behebung von Effizienzdefiziten
  • Verbesserung der Dokumentation
  • Einrichtungsübergreifender Informationsaustausch
  • Erhebung von Qualitätsindikatoren
  • Verbesserung der Dienst- und Routenplanung

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Wenn Sie Interesse haben die staatliche Förderung für ambulante Hebammen zur Einführung Ambulio in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Ihr Ambulio Team

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